Frei laut Avers III
In den ersten beiden Artikeln zum Thema Aversbelege mit Germaniafrankaturen hatte ich die Dienstleistung Zustellung durch Eilboten behandelt, da deren Gebühren nicht unter die Aversvereinbarungen fielen.
Es gab aber noch weitere Gebühren wie das sogenannte Bestellgeld, das nicht abgegolten war, sondern bezahlt werden musste; entweder vom Empfänger oder vom Absender. Uns interessieren natürlich die vom Absender bezahlten Sendungen, denn auf diesen wurde die Gebühr mit Germania-Marken verklebt.
Paketkarte aus Sinsheim nach Stebbach mit vom Absender bezahlter
Zustellgebühr.
Eine Paketkarte von Sinsheim nach Stebbach vom 6. April 1914. Die Beförderungsgebühren waren durch den Aversvertrag, hier Nr. 16 für Baden, abgegolten, nicht aber die Zustellgebühr für das Paket. Der rot unterstrichene Vermerk „ganzfr“ verdeutlicht den Wunsch des Absenders, die Zustellgebühr an den Empfänger zu übernehmen. Daher wurde die Mi. Nr. 85 I verklebt.
Die Zustellgebühren für Pakete variierten je nach Sendungsart beziehungsweise Gewicht, ebenfalls ob die Sendungen in den Orts- oder Landzustellbezirk gerichtet waren. Außerdem veränderten sich die Tarife auch im Laufe der Zeit.
Wer sich mit der Thematik „Bestellgeld“ näher befassen will, im Rundbrief 128 vom Dezember 2022 ist ein Artikel mit weiteren Informationen zu diesem postgeschichtlichen interessanten Thema gestartet.
Ralf Graber