Mischfrankatur 1 – eingeschriebene Drucksache
Häufig werden Mischfrankaturen mit Germaniamarken von Sammlern achtlos beiseitegeschoben, auch im Michel Katalog stellen Sie oftmals die billigste Variante dar. Wer sich allerdings mit Portostufen beschäftigt stellt fest, dass ohne Mischfrankaturen viele Portostufen gar nicht darstellbar sind. Ich möchte in dieser Rubrik in unregelmäßiger Reihenfolge immer wieder ungewöhnliche Mischfrankaturen vorstellen. Beginnen möchte ich mit einem Klassiker: Die eingeschriebene Drucksache. Heute als Versendungsform „ausgestorben“, früher auch nicht gerade häufig.
Das Porto für eine Drucksache in der ersten Gewichtsstufe im Fernverkehr betrug 3 Pfennig, die
Einschreibegebühr 20 Pfennig, hier dargestellt mit einer MiNr. 84I sowie 87I.
Allerdings gibt der Beleg noch mehr her. Während bei gewöhnlichen Drucksachen handschriftliche
Veränderungen nur sehr restriktiv vorgenommen werden durften, so hatten Berufsgenossenschaften
mehr Rechte. Ihnen war es erlaubt, mit handschriftlichen Ergänzungen den vorgedruckten Text abzuändern.
Man beachte den handschriftliche Vermerk „Dampfwäscherei“
Ralf Graber